deutsch|englischHome|Demo-Bereich|Kontakt|Impressum|Datenschutz
Energiemanagement
Home > Aktives Energiemanagement > Ihre Motivation

e3m ISO 50001 Konformität

e3m ISO50001 Konformität

Downloads

e3m Infos

Infos

Weitere Informationen zu Vorgaben

Quicklinks

Ihre Motivation


Es gibt vielfältige Beweggründe, ein Energiemanage-ment-System in einem Unternehmen einzuführen. Im Wesentlichen unterscheiden wir 4 Motivationsbereiche:

  • Kosten reduzieren
  • Gesetzliche Vorgaben
  • Ökologie
  • Image

Häufig wird die Entscheidung für die Einführung eines Energiemanagement-System durch mehrere dieser Faktoren herbeigeführt:

Köpfe für e3m Motivationen

Kosten reduzieren

Energie wird immer teurer. Ob beim produzierenden Industrieunternehmen oder bei der Kaufhauskette mit 1000 Filialen: Alleine mit einem Mehr an Umsatz, sind die stetig steigenden Energiekosten nicht mehr aufzu- fangen. Und auch die Kommunen sind wegen chronisch leerer Kassen gezwungen ihre Liegenschaften energe- tisch zu überwachen, Optimierungspotenzial aufzuspüren und Kosten auf die Nutzer zu verteilen.

Ökologie

„Wir haben diesen Planeten nicht von unseren Vorfahren geerbt sondern von unseren Kindern geliehen“ eine indi- anische Weisheit und Wahrheit, die man besser nicht formulieren kann. Wir tragen Verantwortung für diesen Planeten, für die Ausbeutung der natürlichen Ressourcen und für die Verschmutzung von Luft und Wasser. Und wie immer auch die benötigte Energie erzeugt wird, so ist und bleibt die eingesparte Energie, die umwelt- freundlichste von allen.


Image

Viele Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen anbieten, sehen bei der Einführung eines Energiemana- gementsystems nicht nur die Kosteneinsparung und den Umweltschutz. Sie nutzen ihr Engagement auch aktiv zum Bewerben ihrer Produkte. Bei einem stetig steigen- den Energie- und damit auch Umweltbewusstsein der Verbraucher, wird der Nachweis der besonders energie- effizienten Produktion der Waren zu einem wichtigen Wettbewerbsvorteil.

weiter zu "Ihre Vorteile"

Gesetzliche Vorgaben

Die Bundesregierung hat am 01.8.2012 einen Gesetz- entwurf verabschiedet, der die Einführung eines Energie-managementsystems (EnMS) für Unternehmen verbindlich vorschreibt, die, wie bisher, nach §55 Energie- steuergesetz und §10 Stromsteuergesetz von dem sogenannten Spitzenausgleich profitieren wollen. Gleichzeitig hat sie eine Vereinbarung mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft getroffen, die Energieeffizienz im produzierenden Gewerbe merklich zu steigern.

weiter zu DIN EN ISO 50001